Gerichtsbesuch

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Die 8. Klassen besuchten das Amtsgericht Regensburg

Am 25.September 2009 fuhren wir, die Klasse M8a, M8b, und die Klasse 8 im Rahmen unserer Streitschlichterausbildung gemeinsam mit Frau Lottner, Frau Gloßner und Frau Roderer ins Amtsgericht nach Regensburg.

Dort angekommen wurden wir von der Staatsanwältin Frau Dr. Breitkopf, die unseren Besuch in Regensburg organisiert hat, freundlich begrüßt und in zwei Gruppen aufgeteilt. Wir wurden an einige Verhaltensregeln im Gerichtssaal erinnert, die uns aber von einem früheren Besuch schon bekannt waren.

Meine Gruppe durfte an zwei Verhandlungen teilnehmen:

Im ersten Fall hatte ein älterer Mann mit vielen Vorstrafen bei einem Streit gedroht, seine Lebensgefährtin und deren Mutter zu töten. Die Richterin bestrafte ihn mit drei Monaten Haft.

Der zweite Fall war etwas verwirrender: Ein Mann, der von seiner Frau geschieden war, besuchte diese und die beiden gemeinsamen Kinder. Bei diesem Besuch entstand ein Konflikt zwischen dem Ex-Ehemann und dem derzeitigen Freund der Ex-Frau. Bei dem Konflikt stieß der Angeklagte den Lebensgefährten seiner Ex-Frau die Treppen hinunter, so dass dieser Rückenprellungen erlitt. Da der Angeklagte leichte geistige Störungen hatte und unter Betreuung stand, fiel seine Strafe relativ gering aus. Er kam mit einer Geldbuße davon.

Nach diesen sehr interessanten und lehrreichen Stunden waren wir trotzdem froh, dass wir den Gerichtssaal verlassen durften. Fast drei Stunden zu schweigen ist uns doch nicht ganz leicht gefallen. Trotzdem würden wir das gerne wieder einmal machen. Herzlichen Dank an Frau Dr. Breitkopf, die uns diese interessante Exkursion ermöglicht hat!

Jetzt noch einmal ein paar Infos zum Jugendgericht:

  • Man kann erst ab 14 Jahren vor ein Jugendgericht kommen, denn ab da ist man teilweise strafmündig!
  • Das Jugendgericht ist für Personen von 14 bis 21 Jahren zuständig.
  • Bei einmaligem Verstoß gegen das Gesetzt bekommt man in der Regel nur Verwarnungen, Geldstrafen oder Sozialarbeitsstunden.
  • Doch nach mehrmaligem Verstoß kann einem sogar Jugendarrest „aufgebrummt“ werden.

Doch egal welcher Delikt vorliegt, das Jugendamt wird auf jeden Fall informiert. In den meisten Fällen ist es aber nur eingeschalten, um die Verhältnisse und die Gründe des Täters herauszufinden.

(Victoria Bohnes, M8a)

Die 8. Klassen besuchten das Amtsgericht Regensburg

Am Freitag, den 25.09.2009 waren die Klassen 8/M8a/M8b der Volksschule Seu­bersdorf zu einem Besuch im Regensburger Amtsgericht eingeladen. Sie wurden in zwei Gruppen eingeteilt und besuchten verschiedene Verhandlungen. Unsere Gruppe nahm an diesem Vormittag an vier Gerichtsverhandlungen teil. Die Richterin Frau Frahm, Staatsanwalt Herr Lehmeier und dessen Referendar Herr Wintermeier waren an den Verhandlungen beteiligt.

Der Angeklagte in der ersten Verhandlung hatte sein Mofa „auffrisiert“, angeblich um damit schneller zu seiner Arbeitsstelle als Altenpfleger zu kommen. Ihm wurde die Fahrerlaubnis für alle Kraftfahrzeuge entzogen.

Zweite Verhandlung: Der Angeklagte erschien nicht, da er sich den Arm gebrochen hatte und angeblich auch an Grippe erkrankt war, wofür aber kein ärztliches Attest vorlag.

In der folgenden Pause hatten wir Gelegenheit, die Richterin und den Staatanwalt zu interviewen.

Dritte Verhandlung: Ein 25- jähriger Mann ohne gültige Fahrerlaubnis hatte sich un­erlaubt vom Unfallort entfernt, nachdem er einen Mercedes, der hinter seinem Fahr­zeug gestanden hat, angefahren hatte. Der Besitzer des beschädigten Wagens sah den Unfall und rief darauf hin die Polizei an.

In der vierten Verhandlung musste die Richterin einen Dolmetscher für den Ange­klagten organisieren. Der Angeklagte hatte in einem Tabakgeschäft eine Tabak­packung im Wert von 3,95 Euro entwendet. Außerdem hatte er noch fünf Vorstrafen. Er wurde zu drei Monaten Haft verurteilt.

Der Besuch im Amtsgericht war sehr interessant und lehrreich. Wir waren erstaunt, dass selbst „kleine“ Delikte (in unseren Augen) sehr hart bestraft werden. Für Wie­derholungstäter haben die Richter wenig Verständnis.

Überrascht hat uns auch, dass unsere Tätigkeit als Streitschlichter tatsächlich etwas Ähnlichkeit mit den Vorgängen im Gericht hat.

(Margareta Eichenseer und Stefanie Bauer, M8a)